Der Kirchengemeinderat von Mariä Himmelfahrt
Zu Ihrer Information:
Die aktuelle "Ordnung für die Kirchengemeinden und örtlichen kirchlichen Stiftungen" (2. korrigierte Auflage 2020) und
das "Rottenburger Modell" - Bischof Dr. Gebhard Fürst stellt sein neues Buch zum kooperativen Leitungsprinzip in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vor!
20.02.2023: Der nachfolgende Beitrag wird derzeit überarbeitet!
Der KGR ist die demokratisch legitimierte „Vertretung der Gemeinde“ (§ 16 KG0), in gewisser Weise also ihr Parlament.
Gemeinsam mit dem Pfarrer trägt der KGR „die Verantwortung für das Gemeindeleben.“ (§ 17 KGO). Vor allem aber sorgt er dafür, „dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann“ (§ 17 KGO). So verstanden ist der Kirchengemeinderat also in erster Linie Diener oder Dienstleister für die Gemeinde, die selbst Trägerin und aktiv handelndes Subjekt der Seelsorge ist.
Der KGR trifft sich in der Regel einmal im Monat (öffentlich), legt die Grundzüge der Arbeit in der Gemeinde fest und delegiert kleinere Projekte an die Fachausschüsse.
Der KGR freut sich über eine rege Anteilnahme an seiner Arbeit, über Rückmeldungen aller Art, Ermutigung und Kritik.
Gewählter Vorsitzender des KGR: Bernhard Bayer, Tel. (0711) 601 23 25, bayer.bernhard.michael(at)t-online.de